- 10. Dezember 2024
- Sicherheit & Praxis
- Rüdiger Abele
Das Jahr 2025 bringt neue Vorschriften für Autofahrer, Motorradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer. Die GTÜ empfiehlt, sich rechtzeitig mit den Neuerungen vertraut zu machen, um Bußgelder und unnötige Kosten zu vermeiden. Ein Überblick.
Führerscheinumtausch: Was jetzt gilt
Wer 1971 oder später geboren ist und noch den grauen oder rosafarbenen Papierführerschein besitzt, sollte handeln: Bis zum 19. Januar 2025 muss dieser in den fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Andernfalls droht ein Verwarngeld von mindestens 10 Euro.
Wann zur nächsten Hauptuntersuchung?
Mit einer orangefarbenen HU-Plakette auf dem Kennzeichen muss man 2025 zur nächsten Hauptuntersuchung und erhält nach erfolgreicher Prüfung eine gelbe Plakette für frische zwei Jahre. Neu zugelassene Fahrzeuge erhalten ab 2025 eine braune Plakette, denn sie müssen erst drei Jahre später wieder zur HU.
Anforderungen an Winterreifen
Seit Oktober 2024 sind bei als Winter- und Ganzjahresreifen nur noch Pneus mit dem „Alpine“-Symbol erlaubt. Das Logo zeigt eine Schneeflocke vor einem Berggipfel. „M+S“-Reifen, die bereits seit 2018 nicht mehr produziert werden, dürfen nicht mehr verwendet werden. Reifen mit beiden Bezeichnungen dürfen weiterhin gefahren werden.
Neue Regelung bei Motorradreifen
Für Motorradreifen endet eine Übergangsfrist. Wer noch mit Reifen fährt, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden, benötigt ab 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese ist bei Kontrollen vorzuweisen. Neuere Reifen erfordern keine Einzelabnahme, wenn die Reifen den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen. Abweichungen erfordern eine Abnahme durch eine Prüforganisation. Die GTÜ-Partner stehen dafür bereit.
Verpflichtende Gasprüfung für Freizeitfahrzeuge
Wohnmobile und Wohnwagen beispielsweise mit Gasherd oder Gasheizung müssen ab Juni eine verpflichtende Gasprüfung nachweisen. Diese muss alle zwei Jahre erneuert werden und kann bei den GTÜ-Partnern durchgeführt werden.
Umwelt und Kosten: CO₂-Steuer und neue Normen
Der Klimaschutz bleibt auch 2025 ein zentrales Thema. Dabei muss man sich auf höhere Treibstoffpreise einstellen, da die CO₂-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne steigt – plus Mehrwertsteuer. Für neu zugelassene Motorräder gelten ab Januar die strengen Vorgaben der Euro-Norm 5+, um die Umweltbelastung weiter zu reduzieren.
Die GTÜ steht auch 2025 als verlässlicher Partner zur Seite. Egal ob Hauptuntersuchung, Gasprüfung oder Reifenabnahme – die Prüfingenieure der GTÜ sorgen für Sicherheit und Umweltschutz.
Unser Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig über die neuen Vorschriften und vermeiden Sie unnötige Bußgelder. Gute Fahrt ins Jahr 2025!
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