Amtliche Fahrzeug­untersuchungen mit Expertenwissen

Die Autoprüfer in Niederwiesa und Flöha führen als GTÜ-Partner alle amtlichen Fahrzeuguntersuchungen durch. Seit 1990 bietet die GTÜ, Deutschlands größte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Sachverständiger, eine zuverlässige Alternative zu TÜV und DEKRA.

Unsere Leistungen umfassen:

  • Hauptuntersuchung (HU) nach §29 StVZO inkl. Abgasuntersuchung

  • Änderungsabnahmen nach §19 StVZO

  • Oldtimerbegutachtungen für H-Kennzeichen

  • Sicherheitsprüfungen für Nutzfahrzeuge

Getreu dem GTÜ-Motto „Mehr Service für Sicherheit“ garantieren wir fachkundige Prüfungen und kompetente Beratung. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin bei den Autoprüfern in Niederwiesa und Flöha!

Unsere Leistungen

Feinstaubplaketten
Feinstaubplaketten

Feinstaubplaketten sind Pflicht in vielen deutschen Umweltzonen und zeigen die Schadstoffgruppe Ihres Fahrzeugs an (Rot, Gelb oder Grün).

Auch bei Kennzeichenwechsel oder Scheibentausch benötigen Sie eine neue Plakette!

Die Autoprüfer GTÜ in Niederwiesa, Dresdner Str. 29a, stellen Ihnen die passende Feinstaubplakette schnell und unkompliziert aus.

Weitere Informationen zum Thema Schadstoffplakette

Sicherheitsprüfung nach §29 StVZO
Sicherheitsprüfung nach §29 StVZO

Die SP ist eine zusätzliche Prüfung für:

  • Lkw über 7,5 t

  • Busse mit mehr als 8 Sitzplätzen

  • Anhänger über 10 t

Fokus: Sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Fahrwerk, Lenkung und Reifen

Intervall: Zwischen den Hauptuntersuchungen

Vorteile:

  • Erhöhte Verkehrssicherheit

  • Frühzeitige Erkennung von Mängeln

Die GTÜ Ingeneure der Autoprüfer in Niederwiesa führen die SP professionell und effizient durch. Kontaktieren Sie uns für einen Termin und sorgen Sie für die Sicherheit Ihres Nutzfahrzeugs!

Mehr zum Thema

Bescheinigung für 100 km/h Betrieb mit Anhänger
Bescheinigung für 100 km/h Betrieb mit Anhänger

Möchten Sie mit Ihrem PKW-Anhänger-Gespann 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren? Die StVO ermöglicht eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.

Voraussetzungen für die Tempo 100 Zulassung:

  1. Zugfahrzeug mit ABS

  2. Anhänger mit Tempo 100 Eignung (ggf. Herstellerfreigabe nötig)

  3. Anhängerreifen für mind. 120 km/h zugelassen, max. 6 Jahre alt

  4. Gesiegelte Tempo 100 Plakette am Anhängerheck (vom Straßenverkehrsamt)

Wichtig: Die Genehmigung gilt nicht mehr nur für feste Gespannkombinationen. Ein zugelassener Anhänger kann mit verschiedenen geeigneten Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren.

Wir unterstützen Sie bei der Änderungsbestätigung zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung. Kontaktieren Sie uns für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung!

Weitere Informationen zum Thema Anhänger bis Tempo 100

Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO
Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO

Seit dem 01.03.2007 dürfen GTÜ-Prüfingenieure Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO erstellen – eine Voraussetzung für die H-Zulassung oder das rote 07er-Kennzeichen. Diese Kennzeichen bieten Oldtimer-Besitzern finanzielle Vorteile, wie reduzierte Unterhaltskosten und eine pauschale Kfz-Steuer.

Die Oldtimerbegutachtung umfasst:

  • Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO

  • Prüfung des Pflege- und Erhaltungszustands

  • Bewertung der Originalität wichtiger Baugruppen (z. B. Karosserie, Motor, Fahrwerk, Bremsen, Elektrik).

GTÜ-Prüfingenieure arbeiten im hoheitlichen Auftrag und gewährleisten durch die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben Verkehrssicherheit. Bei Fragen zu Ihrem Oldtimer oder benötigten Unterlagen wie Datenblättern, Broschüren oder Testberichten hilft Ihnen der GTÜ-Prüfingenieur vor Ort gerne weiter.

Zusätzlich bietet das GTÜ-Oldtimer-Informationssystem spannende Einblicke: Entdecken Sie Literatur, Fahrzeugberichte und Prospekte aus über 120 Jahren Automobilgeschichte.

Kontaktieren Sie uns für Ihr individuelles Oldtimer-Gutachten und sichern Sie sich die Vorteile eines H-Kennzeichens oder 07er-Kennzeichens!

Weitere Informationen zum Thema Oldtimer-Gutachten gemäß § 23 StVZO, H-Kennzeichen finden Sie hier

Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO
Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO

Planen Sie Änderungen an Ihrem Fahrzeug oder haben Sie bereits welche vorgenommen? Viele Modifikationen erfordern eine offizielle Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere.

Unser Service für Sie:

  • Fachkundige Beratung zu geplanten Änderungen

  • Professionelle Abnahme durchgeführter Modifikationen

  • Offizielle Eintragung in Ihre Fahrzeugdokumente

Die Autoprüfer aus Niederwiesa stehen Ihnen mit Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin für eine reibungslose und rechtskonforme Fahrzeugänderung!

Mehr zum Thema Änderungsabnahme

Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO inkl. "Abgasuntersuchung" (HU+AU)
Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO inkl. "Abgasuntersuchung" (HU+AU)

Sichern Sie die Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs mit der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU). Für PKWs gilt:

  • Erste HU: 3 Jahre nach Zulassung

  • Folgende HU: Alle 2 Jahre

Sonderregelungen für Motorräder, Anhänger und Wohnmobile beachten!

Als GTÜ-Vertragspartner führen wir Ihre HU gemäß §29 StVZO täglich durch. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und sorgen Sie für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr!

Mehr zum Thema Hauptuntersuchung

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