Für die Begleitpersonen, die eine große Verantwortung tragen, gelten entsprechend strenge Richtlinien. Vor allem drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein.
- Sie muss seit 5 Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein Klasse B besitzen.
- Sie darf maximal einen Punkt in Flensburg haben
Begleitpersonen, es können auch mehrere sein, müssen auf der Prüfbescheinigung eingetragen werden. Wer sich eintragen lässt, wird vorher auf seine Eignung überprüft. Die Begleitperson soll für Fragen da sein, darf aber selbst nicht ins Fahrgeschehen eingreifen. Sie darf nicht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen (0,5 Promille) Es geht vor allem darum, für mehr Praxiserfahrung und Selbstsicherheit im Straßenverkehr bei den Neulingen zu sorgen. Die schwersten Unfälle passieren meist abends zwischen 18 Uhr und Mitternacht außerorts.
Content Original Link:
https://gtue.blog/sicherheit-praxis/die-gefaehrlichsten-jahre-fuer-autofahrer/