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Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik, Dipl-Ing (FH) Sebastian Jirschik und Dipl-Ing. (FH) Tom Kunath

GTÜ Hauptuntersuchung, Gutachten für Oldtimer und Kfz in Flöha und Umgebung

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Die Straßenverkehrsordnung regelt das Fahren auf mehrspurigen Straßen wie zum Beispiel Autobahnen

Blick auf eine schwach befahrene Autobahn mit vereinzelten Fahrzeugen

Mittelspurschleicher auf einer freien Autobahn können mancher Autofahrerin und manchem Autofaher ganz schön auf die Nerven gehen. Rechts überholen ist natürlich keine Lösung. Das kann für alle Beteiligten ausgesprochen gefährlich werden. Es gibt klare Regeln, sie wie sich Verkehrsteilnehmer auf mehrspurigen Straßen außerorts richtig zu verhalten haben. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH gibt fünf wichtige Hinweise.

5. Rechtsverkehr und Rechtsfahrgebot

In Deutschland gilt Rechtsverkehr – wie in den meisten Ländern. Das Rechtsfahrgebot regelt darüber hinaus weitere Details: Grundsätzlich haben Fahrzeuge bei mehrspurigen Straßen im auf der rechten Spur zu fahren. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) regelt das Rechtsfahrgebot unter anderem in § 2 und § 7.

4. Richtig rechts fahren auf Autobahnen

Zu Stress führt falsches Verhalten besonders oft auf mehrspurigen Straßen außerorts wie etwa Autobahnen: Wenn ein Fahrzeug hier auf einer freien Strecke auf der mittleren Spur bummelt, kann es den fließenden Verkehr behindern. Höchst riskant ist es aber, wenn man rechts überholt.

Dabei ist das Rechtsfahrgebot ganz einfach: Auf freier Autobahn muss rechts gefahren werden – es sei denn, ein Überholvorgang ist absehbar oder findet gerade statt. Rechts zu überholen ist verboten, es kann zu einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Zentralregister in Flensburg führen.

3. Ausnahme zähfließender Verkehr

Eine Ausnahme bildet zähfließender Verkehr: Wenn sich auf mehreren Fahrspuren Autoschlangen bilden, darf man auch rechts an den Fahrzeugen in der linken Schlange vorbei rollen.

2. Rettungsgasse bilden bei Stau

Bei Stau ist das Bilden einer Rettungsgasse lebenswichtig. Denn dann kommen Einsatzfahrzeuge schneller ans Ziel. Die Grundregel für das Bilden der Rettungsgasse: Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, alle anderen nach rechts. Klebt eine Umweltplakette der GTÜ auf der Windschutzscheibe, hat der Fahrer die Details stets im Blick. Denn sie zeigt auf der Rückseite, wie die Rettungsgasse gebildet wird.

Bild: AdobeStock / Matthias Buehner

1. Keine Regelung ohne Ausnahmen

Das Verbot, rechts zu überholen, gilt nicht beim Auffahren auf eine Autobahn. Hier darf man auf dem Beschleunigungsstreifen kurzzeitig schneller sein als die Fahrzeuge auf der Spur links daneben, um sich sicher und flüssig einzufädeln.

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https://gtue.blog/sicherheit-praxis/rechts-oder-links-die-feinheiten-des-rechtsfahrgebots/

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