- 28. Oktober 2024
- Sicherheit & Praxis
- Peter Thomas
Sonderfahrzeuge von Helfern und Rettern sorgen für Sicherheit. Damit sie selbst auch verkehrssicher im Einsatz sind, erhalten sie regelmäßig eine Hauptuntersuchung.
Fährt die Feuerwehr aufs Gelände einer GTÜ-Prüfstelle, ist das normalerweise kein Einsatz für die Brandschützer. Vielmehr müssen Löschfahrzeuge regelmäßig zur Hauptuntersuchung, so wie andere Sonderfahrzeuge auch. Von Feuerwehrauto über Müllsammelwagen bis zum Mobilkran: Viele Sonderfahrzeuge beeindrucken durch ihre Funktionalität und Größe. Doch nicht diese aufwendigen Anlagen werden bei der Hauptuntersuchung (HU) von den Prüfingenieuren kontrolliert, sondern die Verkehrssicherheit. „Geprüft werden Sonderfahrzeuge nach den gängigen Vorgaben für die Hauptuntersuchung“, erklärt Marc Zentgraf, Referent der GTÜ-Akademie und seit einem Jahr Leiter der Fachgruppe Nutzfahrzeuge.
Faszinierende Vielfalt Sonderfahrzeuge
Was genau sind eigentlich Sonderfahrzeuge? Die Bandbreite dieser Nutzfahrzeuge mit Spezialaufbau ist groß. Das Statistische Amt der Europäischen Union nennt als Beispiele Großfahrzeuge von Feuerwehr und Katastrophenschutz, Mobilkrane, selbstfahrende Straßenwalzen und Baumaschinen sowie Abschleppwagen. Aber auch fahrende Büchereien und Übertragungswagen für Radio und Fernsehen gehören dazu. „Die Hauptuntersuchung trägt maßgeblich dazu bei, dass die Fahrzeuge im Verkehr sicher sind“, sagt Prüfingenieur Achim Jennen, seit 2000 hauptberuflicher Referent der GTÜ-Akademie. Für die Arbeitssicherheit der Spezialtechnik hingegen gibt es andere Prüfungen, zum Beispiel nach Unfallverhütungsvorschrift.
Bremsen, Lenkung und mehr
Und so läuft die HU bei Sonderfahrzeugen ab: Die Prüfingenieure kontrollieren die sicherheitsrelevanten Anlagen und Komponenten. Dazu gehören beispielsweise Bremsen, Lenkung, Fahrwerk und Beleuchtung, Elektrik und Assistenzsysteme für die Sicherheit. Von den Spezialkomponenten fallen einige Bestandteile ebenfalls unter die HU, ein Beispiel dafür sind die gelben oder blauen Rundumkennleuchten. Eine besondere Herausforderung sind sehr große Sonderfahrzeuge, etwa mehrachsige Mobilkrane. Denn ihre Bremsen können nicht auf herkömmlichen Rollenbremsprüfständen kontrolliert werden. Stattdessen wird das Fahrzeug an den HU-Adapter angeschlossen und eine echte Prüfbremsung aus flotter Fahrt ausgeführt.
Besondere Fristen für die Feuerwehr
Die HU-Fristen für Sonderfahrzeugen folgen den allgemeinen Vorgaben. Fahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht müssen alle 24 Monate zur ersten HU,ab dem sechsten Jahr dann jährlich. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen müssen ab der Zulassung jährlich zur HU. Dazu kommen die Sicherheitsprüfungen (SP). Sie sind bei über 3,5 Tonnen ab 42 Monate nach der Erstzulassung und bei über 12 Tonnen ab 30 Monate nach der Erstzulassung vorgeschrieben. Wiederholt werden sie im Abstand von sechs Monaten. Doch es gibt Ausnahmen von dieser Regelung. So haben die meisten deutschen Bundeslänger abweichende Vorschriften für Feuerwehrfahrzeuge erlassen. Grund dafür sind die üblicherweise geringen Laufleistungen der Spezialfahrzeuge. In Hessen etwa kommt die Feuerwehr im jährlichen Wechsel zu HU und SP.
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