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Ingenieurbüro für Fahrzeugtechnik, Dipl-Ing (FH) Sebastian Jirschik und Dipl-Ing. (FH) Tom Kunath

GTÜ Hauptuntersuchung, Gutachten für Oldtimer und Kfz in Flöha und Umgebung

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Zurückhaltung beim Essen und Trinken während der Fahrt

Kleine Stärkung zwischendurch: Im stehenden Fahrzeug kein Problem

Kurz nach der Abfahrt mit dem Wagen ein schneller Halt beim Bäcker oder doch ein Stopp beim Imbiss mit Autoschalter? Wo die Zwischenmalzeit anschließend verzehrt wird, ist ja klar – während der Fahrt, häufig zwischen zwei Terminen. Ausdrücklich verboten ist das nicht. Die GTÜ rät mit Blick auf die Sicherheit aber dennoch davon ab und möchte die Autofahrerinnen und Autofahrer mit hungrigem Magen dazu anregen, sich die grundsätzliche Situation zu vergegenwärtigen.

Sich selbst und andere nicht gefährden

Direkt greift der Gesetzgeber das Thema Essen am Steuer nicht auf. Indirekt tut er es schon: Im ersten Paragrafen der Straßenverkehrsordnung (StVO) heißt es, „die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ (§ 1 StVO). Und weiter: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ (§ 2 StVO). Daraus ist leicht abzuleiten, dass die Konzentration auf den Verkehr nicht leiden darf. Wenn sich beispielsweise die Aufmerksamkeit auf die Mahlzeit richtet, kann es rasch zu einer Gefährdung anderer kommen.

Am besten isst nur der Beifahrer während der Fahrt

Essen als Versicherungsfall

Gerichtsurteile gibt es zahlreich zu Unfällen, bei denen Ablenkung nachgewiesenermaßen der Auslöser oder ein fördernder Faktor war. Fahrlässigkeit und Teilschuld – darum geht es dann meist. Manche Kfz-Versicherung lehnt die Regulierung solch fahrlässig verursachter Schäden ab.

Höchstens kleine Mahlzeiten

Klar, ein Schnitzel mit Messer und Gabel auf den Knien zu zerkleinern dürfte einer groben Fahrlässigkeit recht nahekommen. Eine Gabel allein für den Salat aus der Kunststoffschale ist zwar besser zu handhaben, doch der Blick wird sich immer wieder nach unten richten – trifft die Gabel die Tomate, tropft Salatsoße bereits auf Hose oder Rock? Umkehrschluss: Sandwich, Müsliriegel & Co. lassen sich nebenbei besser verzehren. Jedenfalls, solange fürs Abbeißen nur eine Hand vom Steuer genommen wird – was natürlich auch nicht ideal ist, um in Gefahrensituationen perfekt reagieren zu können.

Wasser trinken im Stehen

Es gehört zum Allgemeinwissen, dass zu wenig Flüssigkeit die geistige und körperliche Leistungsfähigkeit einschränkt und die Konzentration und Reaktionsfähigkeit verringert. Genau deswegen sollten Autofahrer vor allem bei längeren Fahrten das Wassertrinken nicht vergessen. Passt eine kleine Pause wirklich nicht zur Routenplanung, empfehlen sich Flaschen, die sich mit einer Hand öffnen lassen.

Kurze Trinkpause

Blindflug vermeiden

Unabhängig davon, ob es um die Wurst geht oder das Öffnen einer Flasche: Schon eine Ablenkung von nur einer Sekunde vom Straßenverkehr ist riskant. So fährt man bereits bei 40 km/h mehr als elf Meter „blind“, wenn sich die Konzentration nicht auf den Verkehr richtet. Bei 130 km/h sind es sogar schon mehr als 35 Meter.

Nicht verboten – während der Fahrt aber nicht zu empfehlen (Bild: apho / Unsplash)

Stets Vorsicht walten lassen

Es geht nicht nur ums Essen allein: Wie verhält es sich mit dem Rauchen am Steuer, wie mit dem Hören lauter Musik? Auch hier gilt, ausdrücklich verboten ist beides nicht. Aber die Aufmerksamkeit auf das Fahren des Pkw sollte keinesfalls gestört oder das Martinshorn eines Rettungswagens überhört werden. Gefragt ist immer die eigene Verantwortung. Anders gesagt: Die Vorsicht sollte stets mitfahren.

Musik macht Spaß – solange die Konzentration nicht leidet

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https://gtue.blog/sicherheit-praxis/bitte-mit-vorsicht-geniessen-die-mahlzeit-im-auto/