Amtliche Dienstleistungen
Wir führen im Namen der GTÜ amtliche Dienstleistungen durch. Denn für immer mehr Autofahrer gilt dabei das GTÜ - Motto "Mehr Service für Sicherheit". Die GTÜ ist Deutschlands größte amtlich anerkannte Kfz-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger. Im Jahr 1990 erhielt die GTÜ die amtliche Anerkennung für Verkehrssicherheitsprüfungen an Kraftfahrzeugen. Seit diesem Zeitpunkt haben Autofahrer und Kfz-Betriebe eine weitere Alternative für die Durchführung der amtlichen Fahrzeuguntersuchungen (Hauptuntersuchung, Änderungsabnahmen, etc).
Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO inkl. "Abgasuntersuchung"
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten ist eine regelmäßige technische Überprüfung (Hauptuntersuchung) aller Fahrzeuge in Deutschland vorgeschrieben.
Die Hauptuntersuchung ist das erste mal 3 Jahre nach Zulassung eines Pkws und danach alle 2 Jahre durchzuführen.
Bei besonderen Fahrzeugen wie Motorrädern, Anhängern oder Wohnmobilen können diese Fristen anders sein.
Für Sie führen wir als Vertragspartner der GTÜ die Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO täglich durch.
Änderungsabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO
Oldtimerbegutachtung gemäß § 23 StVZO
Bescheinigung für 100 km/h Betrieb mit Anhänger
Sicherheitsprüfung nach §29 StVZO
Feinstaubplaketten