Amtliche Dienstleistungen
Um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten ist eine regelmäßige technische Überprüfung (Hauptuntersuchung) aller Fahrzeuge in Deutschland vorgeschrieben.
Die Hauptuntersuchung ist das erste mal 3 Jahre nach Zulassung eines Pkws und danach alle 2 Jahre durchzuführen.
Bei besonderen Fahrzeugen wie Motorrädern, Anhängern oder Wohnmobilen können diese Fristen anders sein.
Für Sie führen wir als Vertragspartner der GTÜ die Hauptuntersuchung nach Paragraf 29 StVZO täglich durch.