- 10. Juli 2024
- Sicherheit & Praxis
- Rüdiger Abele
Flip-Flops auf den Pedalen sind nicht ungefährlich
Die Temperaturen steigen, und viele Menschen greifen zu luftigen Flip-Flops oder entscheiden sich für komplett bloße Füße. Ist es erlaubt und sinnvoll, barfuß Auto oder Fahrrad zu fahren? Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH widmet sich dieser Frage.
Barfuß ist nicht ausdrücklich verboten
Das Fahren ohne Schuhe ist in Deutschland nicht verboten. Weder die Straßenverkehrsordnung (StVO) noch andere gesetzliche Bestimmungen untersagen es ausdrücklich. Jeder Verkehrsteilnehmer kann frei entscheiden, ob er barfuß, in Sandalen, Flip-Flops oder festem Schuhwerk unterwegs ist. Wichtig ist dennoch Paragraf 1 der StVO: „Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.“ Die Botschaft ist deutlich: Potenzielle Risiken für sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer durch das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk sind unbedingt zu vermeiden.
Mangelnder Halt auf den Pedalen
Das Fahren ohne festes Schuhwerk birgt erhebliche Sicherheitsrisiken. Beim Autofahren fehlt ohne Schuhe der volle Halt auf den Pedalen, was die Kraftübertragung beeinträchtigen kann. Dies kann fatale Folgen haben, beispielsweise wenn der Fuß vom Bremspedal rutscht und das Fahrzeug nicht rechtzeitig gestoppt werden kann. Auch die Verletzungsgefahr für die Füße bei einem Unfall ist höher. Die GTÜ rät dringend dazu, stets festes Schuhwerk zu tragen, um eine optimale Kontrolle über das Fahrzeug zu gewährleisten und das Unfallrisiko zu minimieren.
Mögliche Konsequenzen bei Unfällen
Auch aus haftungs- und versicherungsrechtlicher Sicht kann das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk problematisch sein. Sollte es zu einem Unfall kommen, bei dem die Schuld eigentlich beim Unfallgegner liegt, könnte dem barfüßigen Fahrer eine Mitschuld zugewiesen werden, wenn der Unfall mit festem Schuhwerk vermeidbar gewesen wäre. Die Vollkaskoversicherung könnte in solchen Fällen Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit mindern oder ganz verweigern.
Beim Radeln hohe Verletzungsgefahr
Fürs Fahrradfahren gibt es ebenfalls keine gesetzliche Vorschrift, die das Tragen von Schuhen ausdrücklich vorschreibt. Doch auch dabei ist ein sicherer Halt auf den Pedalen essenziell, um das Rad jederzeit voll zu beherrschen. Zudem ist die Verletzungsgefahr hoch, wenn der Fuß vom Pedal rutscht oder in die Speichen gerät. Sicherheit im Straßenverkehr geht vor: Die GTÜ rät daher auch Radfahrern, stets geeignetes Schuhwerk zu tragen.
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