Hauptuntersuchung gem. §29 StVZO inkl. „Abgasuntersuchung“ (HU+AU)

Sichern Sie die Verkehrstauglichkeit Ihres Fahrzeugs mit der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU). Für PKWs gilt:

  • Erste HU: 3 Jahre nach Zulassung

  • Folgende HU: Alle 2 Jahre

Sonderregelungen für Motorräder, Anhänger und Wohnmobile beachten!

Als GTÜ-Vertragspartner führen wir Ihre HU gemäß §29 StVZO täglich durch. Vereinbaren Sie jetzt Ihren Termin und sorgen Sie für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr!

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