Flüssiggasanlagen in Freizeitfahrzeugen, Wohnmobilen und Anhängern müssen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 607 mindestens alle 2 Jahre geprüft werden. Diese Prüfung dient Ihrer Sicherheit und ist gesetzlich vorgeschrieben.
Unsere Leistungen:
- Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen und Anhängern, die Wohn- oder Aufenthaltszwecken dienen
- Durchführung nach den aktuellen Vorgaben der DIN EN 1949 und DVGW G 607
- Überprüfung von Gasleitungen, Geräten, Reglern, Schläuchen und Gasflaschen auf Dichtigkeit, Funktion und Zustand
Voraussetzungen:
- Flüssiggasanlage mit einem Höchstverbrauch von max. 1,5 kg/h
- Einhaltung der gesetzlichen Austauschpflicht (z. B. Schläuche alle 10 Jahre)
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie eine Prüfplakette und Bescheinigung für Ihre Unterlagen. Vereinbaren Sie einen Termin bei den Autoprüfern und sorgen Sie für eine sichere Nutzung Ihrer Flüssiggasanlage!