Bescheinigung für 100 km/h Betrieb mit Anhänger

Möchten Sie mit Ihrem PKW-Anhänger-Gespann 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren? Die StVO ermöglicht eine Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.

Voraussetzungen für die Tempo 100 Zulassung:

  1. Zugfahrzeug mit ABS

  2. Anhänger mit Tempo 100 Eignung (ggf. Herstellerfreigabe nötig)

  3. Anhängerreifen für mind. 120 km/h zugelassen, max. 6 Jahre alt

  4. Gesiegelte Tempo 100 Plakette am Anhängerheck (vom Straßenverkehrsamt)

Wichtig: Die Genehmigung gilt nicht mehr nur für feste Gespannkombinationen. Ein zugelassener Anhänger kann mit verschiedenen geeigneten Zugfahrzeugen Tempo 100 fahren.

Wir unterstützen Sie bei der Änderungsbestätigung zur Beantragung der Ausnahmegenehmigung. Kontaktieren Sie uns für eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung!

Weitere Informationen zum Thema Anhänger bis Tempo 100

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